Liebe Clubmitglieder,

    am Freitag, den 24. Mai 2024 findet unsere Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2023 im Bonifatiussaal statt. Beginn ist um 20:00 Uhr. Dazu möchten wir Euch herzlich einladen.

    Tagesordnung
    1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Feststellung der ordnungsgemäßen
    Ladung und der Tagesordnung
    2. Totenehrung
    3. Geschäftsberichte der Vorsitzenden, der Kassenwartin und des Leiters Musikzug
    4. Bericht der Revisoren
    5. Diskussion über die Berichte
    6. Entlastung des Vorstandes
    7. Satzungsänderung
    8. Satzungsgemäße Neuwahlen verschiedener Vorstandspositionen
    9. Abstimmung über das neue Vereinslogo/Wappen (Auswahl unter drei Vorschlägen)
    10. Verschiedenes

    Anträge zu der Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2024 sind bis zum 8. Tag vor der Versammlung textlich an den 1. Vorsitzenden einzureichen.

    Der Vorstand

    Folgende Satzungsänderung steht zur Abstimmung

    Aktuelle Fassung
    § 9 Mitgliederversammlung:
    (10)
    a) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren in Jahren mit gerader Jahreszahl:
    1. den 1. Vorsitzenden
    2. den Kassenwart
    3. den Abteilungsleiter Musikzug
    4. den Abteilungsleiter Tanzgruppen
    5. 3 Mitglieder als Ältestenrat und Schiedsgericht
    6. den Hallenwart
    7. den Zeugwart
    8. den Pressewart

    b) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren in Jahren mit ungerader Jahreszahl:
    1. den stellvertretenden Vorsitzenden
    2. den stellvertretenden Kassenwart
    3. den Schriftführer
    4. den Abteilungsleiter Musikschule
    5. den stellvertretenden Abteilungsleiter Tanzgruppen
    6. 2 Revisoren und 1 stellvertretenden Revisor
    7. maximal 8 Beisitzer

    Vorgeschlagene zukünftige Fassung
    § 9 Mitgliederversammlung:
    (10)
    a) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren in Jahren mit gerader Jahreszahl:
    1. den 1. Vorsitzenden
    2. den Kassenwart
    3. den Abteilungsleiter Musikzug
    4. den Abteilungsleiter Tanzgruppen
    5. 3 Mitglieder als Ältestenrat und Schiedsgericht
    6. den Kinder- und Jugendwart
    7. den Zeugwart
    8. den Pressewart

    b) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren in Jahren mit ungerader Jahreszahl:
    1. den stellvertretenden Vorsitzenden
    2. den stellvertretenden Kassenwart
    3. den Schriftführer
    4. den Abteilungsleiter Musikschule
    5. den stellvertretenden Abteilungsleiter Tanzgruppen
    6. den stellvertretenden Kinder- und Jugendwart
    7. 2 Revisoren und 1 stellvertretenden Revisor
    8. maximal 8 Beisitzer

    Aktuelle Fassung
    § 10 Vorstand:
    (1) Der Vorstand besteht aus:
    1. Vorsitzender
    2. Stellvertretender Vorsitzender
    3. Kassenwart
    4. stellvertretender Kassenwart
    5. Schriftführer
    6. Beisitzer
    7. Ältestenrat
    8. Abteilungsleiter
    9. Pressewart
    10. Hallenwart
    11. Zeugwart
    12. Elferratspräsident

    Vorgeschlagene zukünftige Fassung
    § 10 Vorstand:
    (1) Der Vorstand besteht aus:
    1. Vorsitzender
    2. Stellvertretender Vorsitzender
    3. Kassenwart
    4. stellvertretender Kassenwart
    5. Schriftführer
    6. Beisitzer
    7. Ältestenrat
    8. Abteilungsleiter
    9. Pressewart
    10. Kinder- und Jugendwart
    11. stellvertretender Kinder- und Jugendwart
    12. Zeugwart
    13. Elferratspräsident

    20240528 sommerfest 0001

    Unsere Partner

    Usere Premium Plus Partner:

    lobgesanglogo

    ahwagnerlogo

    mtjzlogo

    ogaslogo1

    volksbanklogo

    Hier findet man ALLE Partner

    Terminkalender

    Oktober 2024
    Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1 2 3 4 5 6
    7 8 9 10 11 12 13
    14 15 16 17 18 19 20
    21 22 23 24 25 26 27
    28 29 30 31



    Wir benutzen Cookies
    Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.